Unternehmen: Die Odessa-Zweigstelle des Staatsunternehmens „Seehafenverwaltung der Ukraine“ lädt einen System-Publishing- und Druckproduktionsingenieur zur Arbeit ein.Standort: m. Odessa.Art der Anstellung: Vollzeitbeschäftigung.Aufgaben:Entwicklung und Produktion von Computern und Druckern durchführen , Multimedia- und WEB-Produkte.Hauptvoraussetzungen:Umfassende technische Hochschulausbildung im Bereich Informationstechnologie/Grafikdesign/Druck. Grundlagen des Grafik- und Webdesigns.Erfahrun
Unternehmen: Die Odessa-Zweigstelle des Staatsunternehmens „Seehafenverwaltung der Ukraine“ lädt einen System-Publishing- und Druckproduktionsingenieur zur Arbeit ein.
Standort: m. Odessa.
Art der Anstellung: Vollzeitbeschäftigung.
Aufgaben:Entwicklung und Produktion von Computern und Druckern durchführen , Multimedia- und WEB-Produkte.
Hauptvoraussetzungen:
- Umfassende technische Hochschulausbildung im Bereich Informationstechnologie/Grafikdesign/Druck.
- Grundlagen des Grafik- und Webdesigns.
- Erfahrung mit Grafikeditoren (Adobe Photoshop, Adobe Illustrator oder ähnliches)
- Allgemeines Verständnis für modernes Design und die Entwicklung von Werbetechnologien , Druck, Multimediaprodukte.
- Beherrscht Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint).
- Grundkenntnisse in Programmiersprachen (JS, PHP, Python), Markup und Styling (HTML/CSS), Datenbanken (MySQL) sowie die Grundlagen der Arbeit mit dem HTTP-Protokoll sind ein weiterer Vorteil.
- Bereitschaft, die Besonderheiten von Verlags- und Druckgeräten kennenzulernen.
- Bereitschaft, im IT-Bereich zu lernen und sich weiterzuentwickeln.
- Analytisches Denken, Kreativität, Arbeitsfähigkeit im Team arbeiten und technische Probleme lösen Probleme.
Wir bieten:
- Offizielle Anstellung.
- Stabile Lohnzahlung zweimal im Monat .
- Soziale Garantien (bezahlter Krankenurlaub, Jahresurlaub mit finanzieller Genesungsunterstützung usw.).
- Möglichkeit, Arbeitserfahrung in einem führenden Unternehmen der maritimen Industrie zu sammeln. li>
- Buchung von Wehrpflichtigen Arbeitnehmer innerhalb des zulässigen Prozentsatzes.
- Krankenversicherung