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ESCA
#Stellvertretender Direktor des Unternehmens für die Finanzüberwachung eines Finanzunternehmens (Mikrokredite) #Kiew #Hybridplan 90.000
1. Schulung - einmal alle 3 Jahre.
2. Bestätigung der Einhaltung des Status eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Finanzüberwachung – jährlich gemäß den Anforderungen der NBU-Resolution 107.
3. Durchführung von Schulungen der Underwriting-Mitarbeiter – gemäß Schulungsplan (in der Regel mindestens einmal alle sechs Monate), Analyse problematischer Fragen in der Underwriting-Arbeit und Beratung zu diesen Fragen – mindestens einmal im Quartal.
4. Durchführung von Schulungen für alle Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich des Managements, vorzugsweise in Form von Tests – jährlich (mit dem Management), alle anderen – 2 Mal im Jahr.
5. Zusätzliche persönliche Schulung zu neuen Tools und Änderungen – je nach Bedarf.
6. Durchführung stichprobenartiger Kundenkontrollen im Unternehmen – einmal pro Woche in der Anzahl von mindestens 3 Kunden, je nach Verifizierungsmethode (wenn aktuell 3 Methoden in Kraft sind – 9 Fälle pro Woche), inkl. Kontrolle der Parameter und Vollständigkeit des Ausfüllens des Kundenfragebogens.
7. Durchführung von Inspektionen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Gegenparteien – auf Sanktionen und die Notwendigkeit anderer Verfahren des NPC – beim Abschluss/Verlängerung von Verträgen.
8. Entscheidungen zu betrieblichen Fragen – auf Antrag des Underwritings/der Mitarbeiter, die die tägliche Antragsüberwachung durchführen – während der Arbeitszeit.
9. Überwachung der Aktualisierung von Vorschriften, NBU-Entscheidungen – wöchentlich mit Fixierung in monatlichen Berichten, mit Festlegung von Aufgaben für die IT (falls erforderlich).
10. Aktualisierung interner Fragen der Finanzüberwachung des Unternehmens – gemäß den gesetzlichen Anforderungen, spätestens 3 Monate nach Genehmigung der entsprechenden Gesetzesänderungen oder Ereignisse im Institut.
11. Erstellung von Berichten an die NBU – gemäß den Anforderungen der NBU (derzeit vierteljährlich + Kontrolle nach jedem Sanktionsbeschluss).
12. Erstellung von Berichten an den Manager – monatlich und jährlich gemäß den Anforderungen der NBU und des Gesetzes, gemäß der durch interne Dokumente definierten Vorlage.
13. Erstellung des Risikoprofils des Unternehmens, des Risikoprofils nach Kundentyp, des Gruppenrisikoprofils der Kunden (falls erforderlich) – mindestens einmal im Jahr oder im Falle wesentlicher Änderungen in der Gesetzgebung oder der Unternehmensaktivität.
Anforderungen an den Kandidaten
Kenntnisse über regulatorische Normen zur Finanzüberwachung für Finanzunternehmen im Bereich Online-Kreditvergabe
Fähigkeit zum Multitasking, Lust am Lernen
Höheres, juristisches
Arbeitsbedingungen: 9.00 - 18.00 Uhr
3 Monate Probezeit