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Oberster Staatsinspektor der Abteilung für Arbeitssicherheit in Centralne mizhregionalne upravlinnya Derzhavnoyi sluzhbi z pitan praci

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Centralne mizhregionalne upravlinnya Derzhavnoyi sluzhbi z pitan praci

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Bildung: Höhere Bildung mit einem Abschluss, der nicht niedriger als ein Bachelor-Abschluss (technischer Bereich) ist. Berufserfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes ist von Vorteil. Kenntnisse der Staatssprache: fließend. Arbeitsbedingungen: 5/7 von 8 bis 17 Uhr.Kompetenzanforderungen: Fähigkeit, mit Regulierungs- und Rechtsakten zu arbeiten. Analytische Fähigkeiten, Stressresistenz, Effizienz und die Fähigkeit, sich auf Details zu konzentrieren. Expertenbenutzerebene mit der Microsoft Of
  • Bildung: Höhere Bildung mit einem Abschluss, der nicht niedriger als ein Bachelor-Abschluss (technischer Bereich) ist.
  • Berufserfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes ist von Vorteil.
  • Kenntnisse der Staatssprache: fließend.

Arbeitsbedingungen: 5/7 von 8 bis 17 Uhr.

Kompetenzanforderungen:

  • Fähigkeit, mit Regulierungs- und Rechtsakten zu arbeiten.
  • Analytische Fähigkeiten, Stressresistenz, Effizienz und die Fähigkeit, sich auf Details zu konzentrieren.
  • Expertenbenutzerebene mit der Microsoft Office-Suite (Word, Excel, Power Point).
  • Kommunikationsfähigkeit

Aufgaben

  • Durchführung der staatlichen Aufsicht (Kontrolle) über die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
  • Durchführung von Untersuchungen und Aufzeichnungen von Unfällen und Vorfällen, die einer besonderen Untersuchung unterliegen, Analyse ihrer Ursachen, Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verhinderung solcher Unfälle und Vorfälle; Durchführung technischer Untersuchungen der Umstände und Ursachen von Unfällen im Zusammenhang mit der Verwendung von Gas im täglichen Leben sowie Fragen, basierend auf den Ergebnissen solcher Untersuchungen, verbindlicher Entscheidungen von Exekutivbehörden, lokalen Selbstverwaltungsorganen, Unternehmen, Institutionen, Organisationen , und Bürger.

Erstellung von Berichten und Einreichung:

  • Berichte über die Aufsichtstätigkeit;
  • wöchentliche, monatliche, vierteljährliche Berichte und halbjährliche Berichte an die Abteilung für organisatorische und analytische Unterstützung;
  • Monatsberichte, vierteljährliche Berichte und ein halbjährlicher Bericht über Arbeitsunfälle an die Abteilung für Untersuchung, Analyse und Abrechnung von Unfällen und Arbeitsunfällen;
  • Einführung in das integrierte automatisierte System der staatlichen Aufsicht (Kontrolle), das durch die Gesetzgebung über die Maßnahmen der staatlichen Aufsicht (Kontrolle) festgelegt ist;
  • Zusammenführung aller Verwaltungsdokumente, die bei der Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme der staatlichen Aufsicht (Kontrolle) angenommen wurden, in einer einzigen Datei in der vom zentralen Exekutivorgan festgelegten Weise, die die Gestaltung der Staatspolitik in diesem Bereich gewährleistet Überwachung (Kontrolle) im Bereich der Wirtschaftstätigkeit.< /li>
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Teilnehmend:

  • bei der Arbeit von Kommissionen zur Untersuchung von Arbeitsunfällen;
  • bei der Arbeit von Kommissionen zur Zertifizierung von Spezialisten, die das Recht haben, technische Inspektionen und/oder Sachverständigenprüfungen von Maschinen, Mechanismen und Geräten mit erhöhter Gefahr durchzuführen;
  • bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen und der Informations- und Aufklärungsarbeit zu Themen, die in die Zuständigkeit des Departements fallen;
  • bei der Arbeit der Kommission zur Abschreibung staatlicher Objekte;
  • bei der Arbeit der Kommission zur Überprüfung von Kenntnissen in Fragen des Arbeitsschutzes und bei der Qualifikationsbescheinigung von Personen aus Berufen, Fachgebieten und Spezialisierungen im Zusammenhang mit der Arbeit an Objekten mit erhöhtemArbeitssicherheit;
  • bei der Arbeit anderer Kommissionen, deren Bildung gesetzlich vorgesehen ist;
  • in den Entwicklern?? Arbeitspläne und Inspektionen der Interregionalen Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit; Erhöhung des Kompetenzniveaus.

Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, Prüfung von Fällen dieser Ordnungswidrigkeiten und Verhängung von Ordnungswidrigkeiten.

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